ANTI-KORRUPTIONS- UND BESTECHUNGSPOLITIK DES UNTERNEHMENS „ARI AE“
Die „ARI AE“ erkennt die Notwendigkeit, Korruption und Bestechung zu bekämpfen, um die Glaubwürdigkeit und den Ruf des Unternehmens zu stärken, die Transparenz und Effektivität seiner Geschäftstätigkeiten zu verbessern und den Bedürfnissen und Erwartungen der interessierten Parteien gerecht zu werden. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen Verfahren zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung entwickelt, implementiert und sich verpflichtet, diese gemäß den Anforderungen internationaler Standards für das Management von Bestechung umzusetzen und im Rahmen des integrierten Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutz-Managementsystems kontinuierlich zu verbessern.
Das Anwendungsfeld des oben genannten Systems ist:
„Produktion, Standardisierung und Vermarktung von Lebensmitteln.“
Die „ARI AE“ verfolgt auf diese Weise das Ziel, das Engagement der Geschäftsleitung für Nulltoleranz gegenüber Korruption und Bestechung zu stärken sowie alle Mitarbeiter und Partner des Unternehmens für das Thema Korruptionsbekämpfung zu sensibilisieren. Dies soll durch die Einführung einer Reihe von Verfahren erfolgen, die die Prävention, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und Bestechung sicherstellen.
Die „ARI AE“ verpflichtet sich insbesondere zu folgenden Maßnahmen:
- Das geltende rechtliche und regulatorische Rahmenwerk zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzuhalten.
- Die Anforderungen des Anti-Korruptions- und Bestechungsmanagementsystems gemäß internationalen Standards zu erfüllen.
- Die vertrauliche Meldung von Fällen oder Verdachtsfällen von Korruption oder Bestechung durch Mitarbeiter und Partner des Unternehmens über spezifische Kommunikationswege zu fördern, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen.
- Die Befugnisse und Unabhängigkeit der für die Compliance-Funktion gegen Bestechung verantwortlichen Person zu erläutern.
- Die Konsequenzen der Nichteinhaltung dieser Politik durch das Unternehmen zu erläutern.
- Kontinuierliche Verbesserung des Antikorruptions- und Bestechungsmanagementsystems in seinen operativen Funktionen durch die folgenden Tools:
- Bewertung der Risiken und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen.
- Anwendung angemessener Sorgfalt und Kontrollen zur Bekämpfung von Bestechung.
- Durchführung interner Inspektionen.
- Schulungen und Sensibilisierung des Personals.
- Verwaltung von Nicht-Konformitäten und Korrekturmaßnahmen.
- Überprüfung durch die Unternehmensführung und den für die Compliance-Funktion Verantwortlichen.
Die Mitarbeiter und Angestellten der Firma „ARI AE“, sowie Dritte, die für das Unternehmen arbeiten, dürfen niemandem etwas anbieten, versprechen oder bestechen, und sie dürfen auch nicht verlangen, von irgendjemandem bestochen zu werden.
Diese Richtlinie ist für das Management, die Führungskräfte, die Mitarbeiter und jede andere Person, die Dienstleistungen für das Unternehmen erbringt oder im Namen desselben handelt, verbindlich, ohne Ausnahme oder Abweichung. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie, sei es absichtlich oder unabsichtlich, kann zu disziplinarischen Maßnahmen gegen die Beteiligten führen, sowie zu strafrechtlicher Verfolgung gemäß den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.